May 14 2009
Disclaimer fuer Verzeichnisse?
Man kennt sie einfach. Sie stehen meistens in Impressen oder auf speziell erstellten Seiten. Disclaimer oder Haftungsausschluss nennt sie der Seitenbetreiber.
Die meisten Webmaster haben Angst. Angst vor Abmahnungen, die in Deutschland an der Tagesordnung sind. Ich habe auch schon so Dinger bekommen…
Nicht fuer diesen Blog, aber fuer meinen Blog Meinungsfreiheit. Da bin ich der einen oder anderen Firma auf die Fuesschen gestanden und deren Rechtsberater fanden das Anlass genug, mit einen netten Brief zu senden. Laesst mich eigentlich kalt, bezahlt oder unterschrieben habe ich nie etwas und meine Meinung verbieten lassen will ich auch nicht.
Aber zurueck zu Disclaimer und Haftungsausschluss. Ihr findet die Texte dazu auf den meisten Internetseiten. Begonnen hat das bei den meisten Webmastern mit dem Urteil eines Gerichtes in Hamburg. Das Linkmaerchen hat sich verdammt schnell verbreitet und man findet fast auf jeder Seite den Ausschluss mit dem Bezug auf die Links auf andere Seiten:
Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – „Haftung fuer Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdruecklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdruecklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.
Ehm.. ich koennte mich genauso gut davon distanzieren, dass ich moeglicherweise einen Unfall mit meinem Fahrzeug mache, die Verkehrsteilnehmer aber selber schuld sind, wenn sie sich in meine Naehe begeben ![]()
Ich denke sogar, dass ein solcher Haftungsausschluss kontraproduktiv sein koennte und vom Richter als Feigenblatt fuer eine absichtliche Missachtung des Rechtes ausgelegt werden kann.
Hinsichtlich des klagweise weiterverfolgten Schadensersatzanspruchs ist auszufuehren, daß entgegen der Auffassung des Beklagten die Aufnahme des Link weder von der „Haftungsfreizeichnungsklausel“ – so sie denn am 17.2. 1998 ueberhaupt aufgenommen gewesen ist – noch von dem ohnehin erst im nachhinein erstellten sog. „Markt der Meinungen“ gerechtfertigt wird. [...] Eine [...] ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
(aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.5.1998)
Haftungsausschluss / Disclaimer = Freizeichnungsklausel
Ein Verzeichnis lebt uebrigens von den ausgehenden Links, sich davon zu distanzieren scheint mir etwas frech zu sein. Ich wuerde da hoechstens davon schreiben, dass ich mir die Seiten oberflaechlich angesehen habe und keine ungesetzlichen Inhalte feststellen konnte. Aber selbst das duerfte vor Strafe nicht schuetzen.
Aber es geht noch weiter… In E-Mails findet Ihr auch immer wieder Disclaimer:
This e-mail is confidential and may contain privileged information.
It is intended only for the addressees. If you have received this
e-mail in error, kindly notify us immediately by telephone or e-mail
and delete the message from your system.
Aber sicher, ich lese die Mail und loesche sie danach aus meinem Gedaechtnis… format brain.exe oder was? Mal abgesehen davon, dass die wenigsten PC-Anwender wirklich wissen, wie eine Datei endgueltig von einer Festplatte geloescht werden kann. Also… ebenso hirnverbrannt wie der Haftungsausschluss in Sachen ausgehende Links.
Vergesst Haftungsausschluesse, Freistellungsklauseln und Disclaimer. Verlinkt dorthin, wohin Ihr Eure Besucher schicken wuerdet und steht dazu. Anderes bleibt Euch nicht uebrig.

Auf der eine Seite ist das
Ich habe ein kleines Experiment auf die Beine gestellt. In der 
